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Ziele
Ziel der Deutschen Gesellschaft
für Völkerrecht ist die Förderung und Pflege des Völkerrechts,
des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen
Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker
und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit.
Geschichte
Die Gesellschaft wurde 1917
gegründet, suspendierte sich 1933 und wurde 1949 erneut gegründet.
Tätigkeit
Schwerpunkt der Arbeit sind
die im Abstand von zwei Jahren statttfindenden Tagungen, zu denen
alle Mitglieder eingeladen sind. Die Referate und Diskussionen werden
in den Berichten der Gesellschaft
veröffentlicht.
Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen
zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet.
Sie setzt ferner Studiengruppen für besondere Themen ein.
Sie pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit vergleichbaren
Gesellschaften. Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit
besteht mit der Société française de droit international.
Organe
Organe der Gesellschaft
sind der Vorstand, der Rat
und die Vollversammlung.
Mitglieder
Die Mitglieder werden vom Rat gewählt. Ihnen ist gemeinsam die Verbindung zur deutschen Sprache in Forschung, Lehre und Praxis.
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