Deutsche Gesellschaft für Völkerrecht

Wer wir sind

 

Ziele

Ziel der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht ist die Förderung und Pflege des Völkerrechts, des Internationalen Privatrechts und anderer Zweige des Internationalen Rechts. Sie vereinigt in diesen Rechtsgebieten ausgewiesene Theoretiker und Praktiker zu gemeinsamer wissenschaftlicher Arbeit.


Geschichte

Die Gesellschaft wurde 1917 gegründet, suspendierte sich 1933 und wurde 1949 erneut gegründet.


Tätigkeit

Schwerpunkt der Arbeit sind die im Abstand von zwei Jahren statttfindenden Tagungen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind. Die Referate und Diskussionen werden in den Berichten der Gesellschaft veröffentlicht.
Daneben werden in unregelmäßigen Abständen Studientagungen zu besonderen Themen oder aus besonderen Anlässen veranstaltet. Sie setzt ferner Studiengruppen für besondere Themen ein.
Sie pflegt die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit vergleichbaren Gesellschaften. Eine regelmäßige und intensive Zusammenarbeit besteht mit der Société française de droit international.


Organe

Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Rat und die Vollversammlung.


Mitglieder

Die Mitglieder werden vom Rat gewählt. Ihnen ist gemeinsam die Verbindung zur deutschen Sprache in Forschung, Lehre und Praxis.



Impressum